Kaum Änderungen für den Sportbetrieb

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 2. April 2022 verlängert.

Für den Sportbetrieb gibt es keine wesentlichen Änderungen.

Als Zugangsvoraussetzung für den Sport bleibt es demnach bei den bisherigen Regelungen: 3G für die aktive Sportausübung und 2G für Zuschauer.

Dennoch treten ab dem 19. März 2022 auch Lockerungen in Kraft. Den Sport betreffend fallen beispielsweise Kontaktbeschränkungen, sowie Kapazitäts- bzw. Personenobergrenzen weg.

Die Änderungen werden nach Information durch den BLSV im Hygienekonzept übernommen.

Corona-Regeln in Bayern
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
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