Weitere Öffnungsschritte erleichtern den Sportbetrieb

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert und mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17.02.2022 angepasst.

 

Wesentliche Änderungen für den Sportbetrieb sind

  • die Änderung von 2Gplus zu 3G bei der Sportausführung und die
  • die Änderung von 2Gplus zu 2G beim Zuschauerbetrieb.

Detaillierte Vorgaben stehen im Hygienekonzept des TSV Schwabmünchen.

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